Störungsbilder
Wir behandeln Menschen jeden Alters mit organischen oder funktionellen Störungen im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens.
Vorschulkinder:
- Sprachentwicklungsstörung/ - verzögerung
- geringer Wortschatz
- Lautauslassung / Ersetzung
- fehlender Satzbau
- Stottern / Poltern
- Falsch- oder Fehlbildung bestimmter Laute
- Näseln
- Schwäche der Lippen- und Zungenmuskulatur
- Zungenfehlfunktionen (begleitend zur kieferorthopädischen Behandlung)
- falsches Schlucken
Schulkinder:
- Leseprobleme
- Rechtschreibprobleme
- Buchstabenauslassung / Ersetzung
- eingeschränktes Lese-Sinn-Verständnis
- reduzierte Hör-Merkspanne
- Konzentrationsprobleme
- sowie auch alle oben genannten Störungsbilder
Erwachsene:
- Patienten mit hoher stimmlicher Belastung
- stimmliche Einschränkung nach Operationen
- Wortfindungsstörung
- undeutliche, verwaschene Aussprache
- Schluckstörung
- Wachkoma
- Lähmung der Gesichtsmuskulatur
- falsches Atemmuster
- vermehrter Speichelfluß
nach Operationen, Unfällen, Erkrankungen, Schlaganfall oder dementieller Genese
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Fußreflexzonenmassage bei Kindern und Erwachsenen (keine Kassenleistung)
Wer verordnet Logopädie und wie sieht eine logopädische Behandlung aus?
Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Phoniater, Allgemeinmediziner, Neurologen, Zahnärzte und Kieferorthopäden verordnen im Rahmen der Heilmittelverordnung Logopädie oder auch als Privatleistung.
In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil von 10 % der gesamten Therapiekosten selbst tragen, außer sie sind durch ihre Krankenkasse davon befreit. Die
Rezeptgebühr beträgt 10,-- €.
Die Therapiedauer beträgt zwischen 30 und 60 Minuten je nach Störungsbild.